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Steuerliche Haftungsrisiken von Unternehmensleitern ... - HLB …

    https://www.stueckmann.de/fileadmin/user_upload/veranstaltungen/2020/pdf/HLB-Stueckmann-Skript-Steuerliche-Haftung-von-Unternehmensleitern.pdf
    STEUERLICHE HAFTUNGSRISIKEN VON UNTERNEHMENSLEITERN, INSBESONDERE IN ZEITEN VON CORONA Dozent: Christian Hahn, LL.M. GLIEDERUNG I. Grundlagen steuerlicher Haftung II. Steuerliche Haftung im normalen Geschäftsbetrieb 1. Allgemeines 2. Beispiel I: Haftung wegen nicht eingereichter Steuererklärungen 3. Beispiel II + III: Haftung wegen Verstoß ...

Steuern für Unternehmen: alles über die Steuerpflichten

    https://www.auxmoney.com/ratgeber/steuern-fuer-unternehmen.html
    Die reale Höhe der Steuern für Unternehmen kann also erheblich von dem Standardprozentsatz abweichen. Jedes Unternehmen muss Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zahlen. Sofern es sich bei Ihrem Unternehmen um eine Kapitalgesellschaft – also eine GmbH oder auch eine AG – handelt, müssen Sie die sogenannte Körperschaftssteuer abführen.

Sorgfaltspflicht von Unternehmensleitern und Umfang …

    https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/sorgfaltspflicht-von-unternehmensleitern-und-umfang-der-entlastungswirkung_idesk_PI17574_HI3468931.html
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Welche Steuern müssen Unternehmen zahlen?

    https://www.spitzensteuersatz.com/steuern-unternehmen/welche-steuern-muessen-unternehmen-zahlen
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Welche steuerlichen Pflichten haben Unternehmer?

    https://www.betriebsausgabe.de/magazin/welche-steuerlichen-pflichten-haben-unternehmer-4623/
    Eine der wichtigsten Abgaben ist die Umsatzsteuer, die grundsätzlich bei einem Einkauf und Verkauf von Produkten und Dienstleistungen anfällt. Derzeit beträgt der allgemeine Umsatzsteuersatz 19 Prozent, der ermäßigte Satz 7 Prozent. Als Existenzgründer und Unternehmer sind Sie verpflichtet, Ihren Kunden die Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.

Erstattungspflicht des Unternehmensleiters bei …

    https://www.noerr.com/de/newsroom/news/erstattungspflicht-des-unternehmensleiters-bei-geldbussen-gegenuber-der-gesellschaft
    Geschäftsleiter seien wie Steuerberater verpflichtet, ihr Unternehmen, also ihren Mandanten, vor Bußgeldern zu bewahren. Gleiches gelte für Geschäftsleiter, weil die Legalitätspflicht entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf eine ausreichende Fürsorgepflicht der Geschäftsleiter für ihr Unternehmen begründe.

Das Haftungsrisiko von Unternehmensleitern darf nicht …

    https://www.kapitalundsicherheit.com/newsblog/2016/07/18/das-haftungsrisiko-von-unternehmensleitern-darf-nicht-unterschaetzt-werden/
    Viele unternehmerische Entscheidungen sind oft mit einem zum Teil erheblichen Haftungsrisiko verbunden.Für Vermögensschäden aufgrund von Pflichtverletzungen können Unternehmensleiter persönlich mit Ihrem gesamten Vermögen in Haftung genommen werden. Schadenersatzansprüche können von Kunden, Lieferanten und nicht zu vergessen Behörden …

Kleinunternehmer-Regelung - Ab wann Steuern zahlen?

    https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/kleinunternehmer-regelung/
    Unternehmer, die sich für die Kleinunternehmer-Regelung entscheiden, müssen dem Finanzamt gegenüber nicht mitteilen, ob und wie viel Umsatzsteuer sie eingenommen haben. Du musst also keine eingenommene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Allerdings darfst du dir auch keine Vorsteuer zurückholen.

Steuerliche Behandlung von Corona-Soforthilfen | Steuern …

    https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/steuerliche-behandlung-von-corona-soforthilfen_170_513808.html
    Die Corona Soforthilfen sind weder steuerfrei, noch unterliegen sie dem Progressionsvorbehalt. Denn der Zuschuss ist grundsätzlich als Betriebseinnahme steuerpflichtig. Allerdings wirkt sich das erst dann aus, wenn die Steuererklärung für 2020 eingereicht werden muss. Also frühestens im nächsten Jahr.

Einzelunternehmen: Alle Steuern im Überblick - firma.de

    https://www.firma.de/rechnungswesen/einzelunternehmen-alle-steuern-im-ueberblick/
    Für jeden Euro über 9.408 Euro und bis 14.533 Euro fallen zwischen 14-24% an. 14.533 Euro und bis 57.7052 Euro fallen zwischen 24 und 42 Prozent an. Ab diesem Betrag zahlen Sie den Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Und wenn Sie mehr als 270.501 Euro verdienen, sind an das Finanzamt sogar 45 Prozent von jedem weiteren Euro zu entrichten.

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